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Kostenübernahme für podologische Behandlungen
Viele podologische Behandlungen können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung ist eine gültige Heilmittelverordnung sowie eine medizinische Indikation. Wir informieren Sie verständlich über die Voraussetzungen und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Kostenübernahme.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen podologische Behandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine gültige Heilmittelverordnung vorliegt.
Benötige ich eine Heilmittelverordnung?
Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung erforderlich. Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahler möglich.
Für welche Erkrankungen?
Eine Kostenübernahme ist bei bestimmten medizinischen Diagnosen möglich, beispielsweise beim diabetischen Fußsyndrom oder weiteren Erkrankungen gemäß Heilmittel-Richtlinie.
Wir beraten Sie gerne
Sie sind unsicher, ob Ihre Behandlung übernommen wird? Wir beantworten Ihre Fragen persönlich und unterstützen Sie bei Verordnung, Kostenübernahme und Terminvereinbarung.
Podologie Hamm Team Lisa
Kontakt
Podologie Hamm
Kamener Straße 114
59077 Hamm
02381 3054146
hallo@podologie-teamlisa.de